Herzlich willkommen auf der Weltnetzseite des Staates Bundesstaat Sachsen in Reorganisation!
Nach erfolgter Noterklärungam 17. Januar 2016 fand am 21. Januar 2016 die Notwahl für den Bundesstaat Sachsen im Rechtsstand zwei Tage vor Ausbruch des ersten Weltkrieges, auf der Grundlage der Restitutionspflicht gemäß § 185 Völkerrecht, in Verbindung mit den §§ 227 BGB Notwehr, 228 BGB Notstand, 229 BGB Selbsthilfe, statt.
Mit dieser Notwahl wurden aus den Wahlberechtigten des Bundesstaats Sachsen (alle Sachsen mit vollständigem Ahnennachweis bis 1914) Volksvertreter für eine konstituierende Sitzung gewählt. Während dieser Sitzung am 20. Februar 2016 in Löwenhain wurde aus deren Kreis die administrative Regierung des Staates Bundesstaat Sachsen gewählt. Mit dieser administrativen Regierung wird der Bundesstaat Sachsen als Glied des Deutschen Reiches (Verfassungsstand 1871) wieder handlungsfähig und kann sich gemäß der oben genannten Rechtsgrundlagen völkerrechtskonform reorganisieren. Daraus resultieren die Wiederherstellung von Souveränität und Rechtsstaatlichkeit, die Beendigung völkerrechtlichen Unrechts und der Abschluß von bis heute fehlenden Friedensregelungen mit dem Deutschen Reich in seinem Status quo ante (bellum) gemäß § 185 Völkerrecht im Rechtsstand und seinen Reichsgrenzen zwei Tage vor Ausbruch des ersten Weltkriegs.